Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

Scientology

Desinformation hat System

Derzeit verschickt Scientology in einer groß angelegten Kampagne unaufgefordert Einladungen
für einen Empfang

"zur Feier einer richtungsweisenden Entscheidung
für Religionsfreiheit in Europa
mit speziellen Gastrednern".

 

Scientology beruft sich hierbei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Wir weisen darauf hin, dass wir diese Auslegung des Gerichtsurteils durch Scientology als irreführend zurückweisen. Stattdessen sei auf die erklärende Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz verwiesen:

Die Scientology Organisation (SO) betreibt Desinformation im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom 5. April 2007

Die SO legt auf ihrer Internetseite eine Entscheidung des EGMR fälschlich als Grundsatzurteil aus, wonach die SO als Religionsgemeinschaft in Europa anzuerkennen sei. Tatsächlich hat der EGMR am 5. April 2007 nicht darüber entschieden, ob es sich bei der SO als solche aufgrund ihrer Struktur und inhaltlichen Überzeugungen um eine Religionsgemeinschaft handelt. Entgegen der SO-Darstellung hat der EGMR in seiner Entscheidung der SO nicht allgemein das Recht zuerkannt, sich auf die kollektive Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK berufen zu können.

Hintergrund der Entscheidung war die wiederholte Ablehnung russischer Behörden, die „Church of Scientology Moscow“ auf Grundlage eines in Russland seit 1997 bestehenden Religionsgesetzes als religiöse Vereinigung zu registrieren. Unter dem zuvor geltenden Religionsgesetz hatte die Organisation in Russland seit 1994 den Status als Religionsgemeinschaft besessen, ohne dass hierzu ihr religiöser Charakter diskutiert worden war.

In der aktuellen Entscheidung des EGMR wurde das russische Justizministerium vom EGMR nunmehr dazu verurteilt zu prüfen, ob die „Church of Scientology Moscow“ die Registrierungsvoraussetzungen gemäß dem russischen Religionsgesetz vom 01.Oktober 1997 erfüllt, ohne die noch zu treffende Entscheidung der russischen Behörden inhaltlich vorweg zu nehmen. Der EGMR legte seiner Entscheidung vielmehr die spezifisch russische und damit nationale Einschätzung zu Grunde, es handle sich bei der klagenden Organisation um eine Vereinigung mit religiösem Charakter, ohne der SO insgesamt den Status einer Religionsgemeinschaft positiv zuzusprechen.

Entgegen der Verlautbarungen der SO hat die Entscheidung des EGMR für Deutschland bzw. andere europäische Länder keinen Einfluss. Auch wird keine Aussage darüber getroffen, ob es sich tatsächlich um eine Religion handelt.

Die Entscheidung des EGMR ändert nichts an der verfassungsschutzrechtlichen Gesamtbewertung der SO als weltweit tätiger verfassungsfeindlicher Organisation. Eine aktuelle Darstellung zur SO findet sich unter anderem im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2006.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

 

Zur vertiefenden Auseinandersetzung ist besagtes Urteil des EGMR als pdf einsehbar: hier klicken

Axel Seegers