Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

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Sanctus-Mundkommunion

Mit guten Gründen: Handkommunion

In groß aufgemachten Inseraten in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlich die Vereinigung "Sanctus - Eucharistische Bewegung zur Verherrlichung Gottes" mit Sitz in Heidelberg seit Jahren ihr Pamphlet gegen die Handkommunion.

Die tendenziösen Ausführungen enthalten eine Reihe von sachlichen Unrichtigkeiten und sind geeignet, die Gemeinden und die Gläubigen zu verwirren.

Daher stellen wir an dieser Stelle richtig und distanzieren uns zugleich von Inhalt und Forderung der Sanctus-Bewegung:

•  Jesus Christus hat das Letzte Abendmahl nach jüdischem Brauch gefeiert und das Brot, über das er die Worte "Das ist mein Leib" gesprochen hatte, seinen Jüngern in die Hand gereicht. Die Abendmahlsberichte betonen ausdrücklich dieses Reichen des Brotes.
•  Bis in das 9. Jahrhundert pflegte der Priester die Hostie den Gläubigen in die Hand zu geben. Die Handkommunion ist im ersten Jahrtausend durch viele Zeugnisse der Literatur und der bildenden Kunst belegt. Im 9. Jahrhundert begann man, die Hostie in den Mund zu legen. So glaubte man einer möglichen Verunehrung des Sakramentes am besten begegnen zu können.
•  Im Zuge der Liturgiereform stellte es die Gottesdienstkongregation in Rom im Jahre 1969 den Bischofskonferenzen anheim, die fast 1000 Jahre übliche Handkommunion wieder als eine zweite Form neben der Mundkommunion zuzulassen. Von dieser Möglichkeit machten die Bischofskonferenzen des deutschen Sprachgebietes noch 1969 Gebrauch.
•  Die Gottesdienstkongregation bestätigte im Jahre 1973 diese weithin rezipierte Praxis. Die Handkommunion kann daher nicht als eine "im Ungehorsam erzwungene neue Praxis" bezeichnet werden. Sie ist eine legitime und gültige Form der Kommunionspendung mit allen geistlichen Wirkungen des Sakramentes der Eucharistie. Die Handkommunion schenkt in gleicher Weise wie die Mundkommunion Gemeinschaft mit Jesus Christus.
•  Der Empfänger kann bestimmen, welche Form des Kommunionempfangs seiner Frömmigkeit am meisten entspricht. Die Handkommunion wie die Mundkommunion setzen die Ehrfurcht des Empfängers vor der Eucharistie voraus. Entscheidend ist nicht die äußere Form des Empfangs, sondern die gläubige Einstellung gegenüber dem im Sakrament gegenwärtigen Herrn.

 
Cyrill von Jerusalem (vermutlich 314 bis 18. März 386) beschrieb die Praxis der Handkommunion mit den Worten „mit der linken Hand einen Thron für die rechte Hand zu bilden, da sie den König empfangen soll" (vgl. 5. Mystagogische Katechese, Nr. 21: PG 33, 1125).

Axel Seegers