Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

InfoTipps

InfoTipp 1 - Sekte - Weltanschauung - Religion

 

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InfoTipp 1: Sekte - Weltanschauung - Religion

 

Literatur - Materialien - weiterführende Hinweise zum InfoTipp 1

Die nachfolgenden weiterführenden Hinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine Grundlage für die Auseinandersetzung mit so genannten Sekten, Religionen und Weltanschauungen sein und Anregungen für weitere persönliche Recherchen geben. Die Sammlung kann darüber hinaus als Stichwortgeber für Unterricht, Seminare und für Facharbeiten dienen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

1. Literatur

Hinweis: Mit * gekennzeichnete Werke werden im InfoTipp direkt oder indirekt zitiert.

*Brinkschröder, Michael & Senefelder, Alois in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Religionswissenschaft, LMU München (2012): Religion und Spiritualität in München. Ludwig-Maximilians-Universität München.

Campenhausen, Axel Freiherr von & Wall, Heinrich de (2006). Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa. München: Beck (4. Aufl.).

*Deutscher Bundestag (1998). Endbericht der Enquete – Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen." Drucksache 13/10950. Download unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/13/109/1310950.pdf [Stand: 06.05.15], vgl. auch www.weltanschauungsfragen.de/185 (in deutscher und englischer Sprache).

*Durkheim, Emil (1912). Les formes élémentaires de la vie religieuse. Paris: Félix Alcan.
Übersetzung: Durkheim, Emil (1981). Die elementaren Formen des religiösen Lebens. Deutsch von Ludwig Schmidts. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Figl, Johann (2003). Handbuch Religionswissenschaft: Religionen und ihre zentralen Themen. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Hafner, J. Ev./Valentin, J. (Hrsg.) (2009). Parallelwelten. Christliche Religion und die Vervielfachung von Wirklichkeit. Stuttgart: Kohlhammer.

*Hassan, Steven (2012). Freedom of Mind: Helping Loved Ones Leave Controlling People, Cults, and Beliefs. Freedom of Mind Press.

Hilgendorf, Eric (2003). Dtv-Atlas Recht. Band 1: Grundlagen – Staatsrecht – Strafrecht. Würzburg: Deutscher Taschenbuchverlag.

Hilgendorf, Eric (2008). Dtv-Atlas Recht. Band 2: Verwaltungsrecht – Zivilrecht. Würzburg: Deutscher Taschenbuchverlag.

*Hock, Klaus (2014). Einführung in die Religionswissenschaft. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (5. Aufl.).

Knoblauch, Hubert (2009). Populäre Religion. Auf dem Weg in eine spirituelle Gesellschaft. Frankfurt: Campus.

Löffler, Winfried (2013). Einführung in die Religionsphilosophie. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (2. Aufl.).

Luhmann, Niklas (2002). Die Religion der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp (3. Aufl.).

Pollack, Detlef (2003). Säkularisierung – ein moderner Mythos? Studien zum religiösen Wandel in Deutschland. Tübingen: Mohr Siebeck.

Pollack, Detlef (2009). Rückkehr des Religiösen? Tübingen: Mohr Siebeck.

*Poppelreuter, Stefan & Gross, Werner (Hrsg.) (2000). Nicht nur Drogen machen süchtig. Entstehung und Behandlung von stoffungebundenen Süchten. Weinheim: Beltz.

Reller, Horst, Krech, Hans & Kleiminger, Matthias (Hrsg.) (2000). Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus. (eine Neuauflage ist in Vorbereitung)

Riesebrodt, Martin (2007). Cultus und Heilsversprechen. Eine Theorie der Religionen. München: Beck.

Schleiermacher, Friedrich Daniel Ernst (1799). Über die Religion. Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern. Hamburg: Meiner.

*Stark, Rodney & Bainbridge, William Sims (1986). The Future of Religion: Secularization, Revival and Cult Formation. University of California Press.

Stausberg, Michael (Hrsg.) (2012). Religionswissenschaft: Ein Studienbuch. Berlin: de Gruyter.

Zinser, Hartmut (2010). Grundfragen der Religionswissenschaft. Paderborn: Schöningh.

 

 

2. Weitere Hinweise / Themen (unsortiert)

Die nachfolgenden Stichworte resultieren aus Diskussionen der vergangenen Jahre, wo religiöse Rechte und Pflichten gegen öffentlich-rechtliche Bestimmungen in Stellung gebracht wurden. Gerade in der Abwägung von persönlicher Freiheit – Recht auf Religionsausübung – staatliche Gesetze und Vorschriften – allgemeine Erwartungshaltung (Gewohnheit, Tradition, Regel) sind Rechte und Pflichten, ist das Verhältnis von Staat und dem einzelnen Bürger, sind die Möglichkeiten und Grenzen sehr gut darstellbar!

 

  • Kopftuch
  • Kruzifixurteil
  • Beschneidung (sowohl von Jungen als auch von Mädchen)
  • Rauschmittel und Religionsfreiheit: Betäubungsmittel als Bestandteil religiöser Rituale
  • Verleihung der Körperschaftsrechte nach Art 140 GG: wie demokratiefreundlich und staatsbejahend muss eine religiöse Gemeinschaft sein?
  • Züchtigung im Namen Gottes
  • Religiös begründete Polygamie
  • Spezielle Regelungen im kirchlich-religiösen Arbeitsrecht
  • Einschränkung von Rechten im Namen Religiöser Freiheit
  • Wenn religiöse Vorschriften und Rituale das Kindeswohl gefährden (Züchtigung; extreme Gebets- und Meditationspraktiken; drakonische Verhaltensvorschriften und Abschottung)
  • Impfverweigerung aus weltanschaulichen Gründen
  • Schulverweigerung
  • Titelmissbrauch
  • Rigide (gesundheitsgefährdende) Vorschriften für Ess- und Trinkverhalten oder für das Sexualverhalten
  • Religion und Sexualität: Grenzen und Entgrenzung aus weltanschaulichen Überzeugungen
  • RituelleTötung von Tieren



 

 

3. Einschlägige Gesetze

Hinweise:

Auf http://www.gesetze-im-internet.de werden im Auftrag des Bundesjustizministeriums die geltenden Gesetze und Verordnungen stets aktualisiert veröffentlicht.

Das Institut für europäisches Verfassungsrecht (IEVR) an der Universität Trier, Fachbereich V (Rechtswissenschaft) bietet umfangreiches Material und eine Datenbank mit einschlägigen Urteilen zum Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland: https://www.uni-trier.de/index.php?id=7050

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)

 

Art 1

Würde der Person

Art 2

Recht auf Leben, Freiheit, freie Entfaltung

Art 3

Gleichheit und Verbot der Diskriminierung

Art 4

Religionsfreiheit

Art 6

Ehe, Familie, Erziehung

Art 9

Vereinigungsfreiheit

Art 140

WRV Staat/Kirche, Kirchensteuer

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

 

§ 138

Sittenwidriges Geschäft, Wucher

§ 825

Bestimmungen zu sexuellen Handlungen

§ 826

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

§ 1626

Elterliche Sorge

§ 1631

Inhalt und Grenzen der Personensorge

§ 1666

Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

§ 1801

Religiöse Erziehung

 

SGB VIII – Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfegesetz

 

§ 1

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§ 72a

Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

 

Strafgesetzbuch StGB

 

§ 131

Gewaltdarstellung

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religions-gesellschaften und Welt-anschauungs-gemeinschaften

§ 167

Störung der Religionsausübung

§ 167a

Störung einer Bestattungsfeier

§ 168

Störung der Totenruhe

§ 171

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

§ 174

Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a

Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

§ 174b

Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§ 174c

Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungs-verhältnisses

§ 176

Sexueller Mißbrauch von Kindern

§ 176a

Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

§ 176b

Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 177

Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§ 179

Sexueller Mißbrauch widerstands-unfähiger Personen

§ 180

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180a

Ausbeutung von Prostituierten

§ 181a

Zuhälterei

§ 181b

Führungsaufsicht

§ 181c

Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall

§ 182

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

§ 183

Exhibitionis-tische Handlungen

§ 183a

Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184

Verbreitung porno-graphischer Schriften

§ 184a

Verbreitung gewalt- oder tierporno-graphischer Schriften

§ 184b

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderporno-graphischer Schriften

§ 184c

Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendporno-graphischer Schriften

§ 184d

Verbreitung porno-graphischer Darbietungen über Rundfunk, Medien- oder Teledienste

§ 184e

Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184f

Jugend-gefährdende Prostitution

§ 184g

Begriffsbestimmungen

§ 203

Verletzung von Privatgeheimnissen

§ 232

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

§ 233

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

§ 233a

Förderung des Menschen-handels

§ 233b

Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall

§ 234

Menschenraub

§ 234a

Verschleppung

§ 235

Entziehung Minderjähriger

§ 236

Kinderhandel

§ 237

Zwangsheirat

§ 238

Nachstellung

§ 239

Freiheitsberaubung

§ 239a

Erpresserischer Menschenraub

§ 239b

Geiselnahme

§ 239c

Führungsaufsicht

§ 240

Nötigung

§ 241

Bedrohung

§ 241a

Politische Verdächtigung

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

 

Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

 

§ 1

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen

§ 2

Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

§ 3

Geltungsbereich, Konkurrenzen

§ 4

Strafvorschriften

Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)

 

Art 9

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

 

Vereinsgesetz (VereinsG)

(interessanter Hinweis: Im Nachgang zu den Anschlägen auf das World-Trade-Center am 11.09.2001 wurde das Religionsprivileg in § 2 Abs. 2 Nr. 3 des VereinsG ersatzlos gestrichen)

 

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

 

Art 35

Schulpflicht

 

4. Einschlägige Urteile

 

Bundesverfassungsgericht (BVerfG):

 

„Bahai – Beschluss“ 2 BvR 263/86 – BVerfGE

(Träger der Religionsfreiheit sind Gemeinschaften nur dann, wenn es sich tatsächlich, nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild, um eine Religion und Religionsgemeinschaft handelt. Die religiöse Vereinigungsfreiheit ist Teil der Religionsfreiheit. Sie befreit nicht von den Voraussetzungen des privaten Vereinsrechts.)

 

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