Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

Scientology

Steuerbefreiung für die Scientology-Organisation in Deutschland

Februar 2003. Am 24.10.2002 hat der 2. Senat des Finanzgerichts in Köln in einer grundsätzlichen Entscheidung den Klagen von Scientology Missions International (SMI) und der International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors (I-HELP) stattgegeben.

Gegenstand des Prozesses ist die Frage, inwiefern man Scientology Deutschland bei bestimmten Dienstleistungen Steuerbefreiung gewähren müsse. Hintergrund der Klage ist die allgemeingültige Regelung, dass eine Freistellung gemäß § 50d des Einkommensteuergesetzes – EStG – in Verbindung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika – DBA USA – vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EstG zu gewähren ist, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Das Gericht anerkennt mit seiner Entscheidung, dass für den Zeitraum von 1994 bis 2005 für Lizenzgebühren, die die deutschen Scientology-Niederlassungen durch die Verwendung von sogenannten Informations- und Ausbildungsfilmen an den amerikanischen Mutterkonzern zu entrichten haben, keine Steuern in Deutschland zu entrichten sind.

Ganz im Gegensatz zur propagandistischen Interpretation durch Scientology selbst geht mit der hier gewährten Steuerbefreiung keine Anerkennung von Scientology als Religion einher. Die Entscheidung des Finanzgerichts basiert auf eine rein finanztechnische bilaterale Regelung, ohne dass dabei weiterreichende inhaltliche Fragen erörtert würden.

Die Steuerbefreiung, die mit dem Finanzbescheid des Bundesamtes für Finanzen gewährt wird, dürfte nur einen sehr geringen Bruchteil der Einkünfte von Scientology hier in Deutschland betreffen, und stellt in keiner Weise die bisherige Besteuerungspraxis in Frage.

Bei genauerer Betrachtung dürfte dem kritischen Zeitgenossen sogar die wesentliche Bedeutung des Geldes im System Scientology auffallen, wenn selbst der Verkauf von Filmen, die in den „scientologischen Glauben“ einführen wollen, mit Lizenzgebühren belegt werden. Die sogenannten „Kirchen“ vor Ort sind von dieser Praxis nicht ausgenommen.

Alles bei Scientology definiert sich also letztlich doch über das Geld; der Anspruch, Religion zu sein, wird zugleich immer fragwürdiger.

Axel Seegers