Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

Scientology

Schutzerklärung

Beispiele für die Schutzklausel gegen scientologische „Unterwanderung“ (so genannte Technologie-Erklärung)

Aus Sorge vor scientologischer "Unterwanderung" wurde vor einigen Jahren der Ruf nach einer juristisch verbindlichen "Schutzklausel" laut. Seitdem sind verschiedene Erklärungen als Muster auf dem Markt. Der Wert einer solchen Klausel ist umstritten, zumal neben dem Wunsch vor unlauterer Missionierung oder Einflussnahme des Vertragsgebers auch Rechte des Vertragsnehmers berührt sind, die nicht unbedingt mit einer solchen Klausel ausgesetzt werden. Auch ist mit einer Scientology-Schutzklausel kein Schutz vor anderen Formen religiöser oder weltanschaulicher Einflussnahme gegeben. Jede vertragliche Klausel ist schließlich immer nur so gut, wie Vertrauen, Kenntnisstand und Wissen um das eigene Profil das Vertragsverhältnis unterfüttern. 

In jedem Falle ist es dringend geboten, vor der Anwendung der Schutzklausel den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen!

 

Beispiel für die sogenannte Technologieerklärung:

Ich, die / der Unterzeichnende erkläre,
            1) dass ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie
               von L. Ron Hubbard arbeite,

            2) dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie
               von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse
               und / oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard
               besuchen,

            3) dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung
               meines Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne,

            4) dass ich eine künftige Veränderung in dieser Hinsicht
               umgehend und unaufgefordert mitteilen werde,

            5) dass falls sich, auch später, herausstellt dass eine
               dieser Aussagen unwahr ist, Sie dies zur fristlosen Kündigung
               des Vertrages berechtigt sowie zu einer Vertragsstrafe von EURO ...
 

Datum

Unterschrift

Wichtig: es geht in den Erklärungen um die Ablehnung von Techniken / einer Technologie, nicht um die Ablehnung eines Bekenntnisses (u.a. gemäß Art. 4 GG besteht Religionsfreiheit. Zudem kann es auch ein Recht auf Verschweigen des eigenen religiös-weltanschaulichen Bekenntnisses geben)!

 

Siehe auch Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung:
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Axel Seegers