Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu religiösen und weltanschaulichen Strömungen

Leitfaden für die Vorbereitung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen gegen rechtspopulistische und rechtsextreme Weltanschauungen und Bewegungen

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Eine wichtige Vorbemerkung

Dieser Leitfaden listet mögliche Probleme und Gefahren auf. Selbstverständlich muss nichts von alledem eintreten! Der Leitfaden soll weder entmutigen noch eine kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit populistischen Themen und rechten Gesinnungen verhindern. Im Gegenteil! Dennoch ist es sinnvoll, sich rechtzeitig und im Vorhinein Gedanken zu machen über mögliche Folgen des persönlichen Engagements!

Einschüchterungsversuche und Veranstaltungsstörungen – Grundsätzliche Überlegungen bei der Planung von Veranstaltungen und öffentlichen Statements

Drohungen, Einschüchterungsversuche und sogar Angriffe aus dem rechtsextremen Milieu gibt es schon seit vielen Jahren. In letzter Zeit hat sich der Personenkreis der Betroffenen jedoch erweitert: Bürgerinnen und Bürger mit vermeintlichem Migrationshintergrund sehen sich seit langer Zeit aber häufiger diskriminierenden Verhaltensweisen ausgesetzt. Inzwischen werden auch Politiker*innen, Stadt- und Verwaltungsmitarbeiter*innen, kirchliche Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche für ihre Einstellungen öffentlich beleidigt oder gar angefeindet, wenn sie sich offen gegen populistische und rechtsextreme Tendenzen aussprechen. Darüber hinaus erhalten Drohungen aus rechten und rechtsextremen Kreisen in den letzten Jahren durch das Aufkommen sozialer Medien eine größere Reichweite und Intensität.

Einschüchterungsversuche, Drohungen und Attacken finden häufig im Kontext von Veranstaltungen statt, können sich aber auch auf das Privatleben von Ehrenamtlichen und Mitarbeiter*innen erstrecken. Öffentliche Statements im Rahmen von kirchlichen Veranstaltungen, Pfarrbriefen, Predigten und Mahnwachen zu derzeit sensiblen Themen – etwa Migration und Flucht, Gender und Sexualität – können in rechten und rechtsextremen Kreisen hohe Wellen schlagen. Das Öffentlich- und Verächtlichmachen von Auftritten, Predigten, Unterrichtsinhalten in Verbindung mit der Offenlegung privater Daten oder gezielte und koordinierte Hacker-Angriffe auf private Websites sind inzwischen keine Einzelfälle mehr.

Angesichts dieser zunehmenden Konfrontation ist es dringend geboten, vor jeder öffentlichen Stellungnahme – sei es im Rahmen einer Veranstaltung, eines publizistischen Beitrags, einer Rede oder einer Predigt – Folgendes zu bedenken:

  • Bei Themen mit aktueller politischer Bedeutung muss ich damit rechnen, angefeindet zu werden und Nachteile für mich persönlich, aber gegebenenfalls auch meine Angehörigen in Kauf nehmen zu müssen. Bin ich dazu bereit?
  • Gegebenenfalls bringt mein Statement wirtschaftliche Folgen mit sich: Boykott(aufrufe) oder gezielte Angriffe z.B. auf eigene Internet-Angebote oder Sachbeschädigungen an Haus, Geschäft oder Auto.
  • Beleidigungen (vgl. §185 StGB), falsche Anschuldigungen und üble Nachrede (vgl. §186 StGB) oder sogar Verleumdung (vgl. §187 StGB) können schwer auszuhalten sein. Nehme ich das in Kauf?
  • Wer zeichnet sich verantwortlich für eine Veranstaltung, d. h. wer übernimmt die presserechtliche Verantwortlichkeit (V. i. S. d. P.)? Ist der- oder diejenige bereit, etwaige Folgen zu tragen? Werden Schutzmaßnahmen im Sinne potenziell betroffener Mitarbeiter ergriffen?
  • In Zeiten des Internet ist es ein Leichtes, private Daten und Kontaktdaten einzelner Personen zu ermitteln. Zum Beispiel wird bereits durch die Impressumspflicht bei Internetauftritten der Wohnort der presserechtlich verantwortlichen Person gegebenenfalls bekannt.

Besondere Situation Religionsunterricht und Schule

Auch wenn man sich streng an die Lehrpläne hält, kann es zu Reaktionen kommen, die weit über die „normale“ Diskussion zwischen Schule, Schülern und deren Eltern hinausgeht. Insbesondere bei sozialethischen Themen mit aktueller politischer Bedeutung, z. B. Flucht, Asyl, Klimawandel, sowie Themen, die im rechten und rechtsextremen Milieu hohe Wellen schlagen, z. B. Islam, Sexualerziehung, kann es zu unverhältnismäßigen Reaktionen kommen. Wenn Hefteinträge kopiert und mit unsachlicher Kritik in sozialen Medien und auf einschlägigen Homepages veröffentlicht werden oder sogar Demonstrationen vor der Schule organisiert werden, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  • Informieren Sie sofort die Schulleitung, sobald Sie erste Hinweise erhalten.
  • Dokumentieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei sensiblen Themen Ihre Unterrichtsplanung, aber auch „bemerkenswerte“ Reaktionen im und außerhalb des Unterrichts sowie in Elterngesprächen.
  • Suchen Sie Hilfe bei den (kirchlichen) Schulbeauftragten bzw. Schulräten und/oder wenden Sie sich an den Fachbereich Weltanschauungsfragen (der Fachbereich hat ein eigenes Kontaktportal für Anfragen und Problemanzeigen eingerichtet: https://www.weltanschauungsfragen.de/292).

Umgang mit Störungen und Bedrohungen bei Veranstaltungen

Wenn Sie eine Veranstaltung in Ihren Räumen planen, in deren Rahmen in rechten und rechtsextremen Kreisen resonante Themen wie Islam, Israel, Flucht und Asyl, Rechtspopulismus, Sexualerziehung, Gender oder Klimawandel angesprochen werden, müssen Sie mit systematischen Störungen rechnen. Veranstaltungsstörungen laufen meist nach ähnlichem Muster ab: Die Störer verteilen sich im Raum, filmen, fotografieren, und reißen das Gespräch an sich. Sie kommen häufig getrennt und treten durchaus moderat auf. Sie geben vom eigentlichen Thema abweichende Kommentare und ergehen sich in Ausführungen über das eigene Thema, welches nicht (oder nicht direkt) das Thema der Veranstaltung ist. Bereits durch gute Planung können Sie das Risiko von Veranstaltungsstörungen minimieren. 

Checkliste für Veranstaltungen

Vor der Veranstaltung:

  • Legen Sie rechtzeitig fest, wer für die Veranstaltung verantwortlich zeichnet und mit seinem oder ihrem Namen für die Veranstaltung und das darin behandelte Thema steht. Klären Sie diese Person über etwaige Konsequenzen wie gezielte Anfeindungen und Bedrohungen auf, die sich auch auf das private Umfeld beziehen können und wirtschaftliche Konsequenzen haben können.
  • Informieren Sie sich über Störpotenziale und finden Sie heraus, welche Personen in ihrer Region für Veranstaltungsstörungen bekannt sind. Diese Informationen können Sie bei Beratungsstellen (siehe hier) und bei der Polizei erfragen. Suchen Sie szenekundige Unterstützung der örtlichen Polizei und melden Sie bei den Behörden (Polizei, Ordnungsamt bzw. Kreisverwaltungsreferat) die Veranstaltung an. Die Kontaktbeamten können Ihnen schon im Vorfeld Hinweise auf Organisationen und Strömungen geben, die in Ihrer Gegend besonders aktiv sind.
  • Planen Sie das Format der Veranstaltung. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung, können Sie nicht ausschließen, dass sich Störer unter die Teilnehmer mischen. Bei hohem Störpotenzial bietet sich daher eine öffentliche Veranstaltung mit vorheriger Anmeldung an.
  • Eine weitere Möglichkeit, um Störungen zu vermeiden, ist die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Einlassvorbehalt. Fügen Sie dem Einladungstext hierfür eine Vorbehaltsklausel hinzu. Denkbar wäre z. B. diese Formulierung: „Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.“ Beachten Sie: Der Einlassvorbehalt ist bereits mit der Einladung vorzunehmen und Pressevertreter (d. h. Besitzer eines Presseausweises) können von öffentlichen Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden – selbst wenn sie zu dem von dem Einlassvorbehalt betroffenen Personenkreis zählen.
  • Lassen Sie sich die Presseausweise bzw. Redaktionsausweise zeigen und melden Sie jeden möglichen Missbrauch von Presseausweisen. Aktuell gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzliche Regelung über die Ausstellung von Presseausweisen. Auch gibt es verschiedene Organisationen (und privatrechtliche Firmen), die Presseausweise ausgeben. Sofern möglich (vgl. etwa Art. 5 GG und insbesondere §6 Versammlungsgesetz), ist über eine vorherige ordnungsgemäße Akkreditierung nachzudenken.

Während der Veranstaltung:

  • Achten Sie darauf, ob Teilnehmer Ihrer Veranstaltung rechtsextreme Symbole bei sich tragen oder szenetypisch gekleidet sind. Das Tragen von nationalsozialistischen Symbolen sowie das Verbreiten von nationalsozialistischen Propagandamitteln sind in Deutschland verboten. Einen Überblick über rechtsextreme Symbolik finden Sie beispielsweise auf der Website des Verfassungsschutzes: https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-rechtsextremismus/broschuere-2018-10-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.
    Auch der Fachbereich Weltanschauungsfragen steht für individuelle Beratung und vertiefende Informationen zur Verfügung. Untersagen Sie (nicht vereinbarte) Ton- und Bildaufnahmen. Rechte und rechtsextreme Störer könnten diese verwenden, um gegen die Veranstaltung zu polemisieren.
  • Bereiten Sie sich auf wiederkehrende Argumentationsmuster zu bestimmten Themen wie Islam, Flucht und Gender vor. Überlegen Sie sich, wie Sie auf bestimmte Aussagen, Pauschalisierungen und Provokationen reagieren werden und welche Gegenfragen Sie stellen können. Einen Überblick zu Sprache und Ideen des Rechtspopulismus ist z. B. auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung zu finden: https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/.
    Weiterführende Literatur zum Thema Rechtspopulismus ist im angefügten Literaturverzeichnis aufgelistet oder beim Fachbereich Weltanschauungsfragen zu erfragen. 
    Wenden Sie Moderationsstrategien an, um Störungen zu unterbinden: Legen Sie Diskussionsregeln fest und lassen Sie rechte Parolen nicht unkommentiert stehen, sondern weisen Sie sie nachdrücklich zurück. Als Veranstalter haben Sie die Leitung der Veranstaltung, die Sie freundlich aber selbstbewusst durchsetzen!
  • Erkundigen Sie sich über das Hausrecht. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte das Hausrecht bei einem angemieteten Veranstaltungsraum oder Pfarrheim auf die Veranstaltungsleitung übertragen werden. Ist nur ein Raum in einem Gebäude angemietet, verbleibt das Hausrecht i. d. R. beim Vermieter. Dieser sollte in diesem Fall kurzfristig erreichbar sein, um Störer vom Gelände zu verweisen, da nur der Eigentümer der Wohnung oder des Geschäftsraums ein Hausverbot aussprechen kann. Zivilrechtlich ist das Hausrecht durch §§858 ff. BGB und §1004 BGB geschützt. Auch strafrechtlich ist das relevant: Derjenige, der eine Wohnung oder einen Geschäftsraum nach Aufforderung nicht verlässt, macht sich nach §123 Absatz 1 StGB des Hausfriedensbruchs strafbar.
  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit kann es ratsam sein, Vorträge, Predigten oder Statements zu protokollieren, damit Sie später bei (juristischen) Auseinandersetzungen glaubhaft darlegen können, was gesagt wurde (und was nicht gesagt wurde). Es könnte auch geboten sein, einen Mitschnitt (Audio und/oder Video) anzufertigen, insbesondere wenn die Thematik eine derartige Brisanz hat oder Namen von Gruppierungen und Personen genannt werden, dass mit massiven Einschüchterungsversuchen und rechtlichen Auseinandersetzungen gerechnet werden muss.
  • Kontaktieren Sie die Polizei und/oder setzen Sie sich mit einer der unten genannten Stellen in Verbindung, wenn es zu unsachgemäßen Übergriffen kommt. Scheuen Sie sich nicht, die Notrufnummer 110 anzurufen, wenn sich die Situation zuspitzt.

Nach der Veranstaltung:

  • Dokumentieren Sie Störungen jeglicher Art.

Schutz vor gezielten Bedrohungen und Übergriffen

Hasskommentare und Morddrohungen, auch von Seiten nicht-organisierter Rechter und sogenannter „Wutbürger“, sind im Netz geradezu alltäglich geworden. Doch auch per Mail, Post oder Telefon werden Drohungen vorgebracht. Häufig treten gleich mehrere Formen von Bedrohungen und Anfeindungen gemeinsam auf: Personen, die ins Fadenkreuz von Rechtspopulisten und Rechtsextremen geraten sind, erhalten häufig sowohl Drohbriefe als auch Hasskommentare und -mails. Während Drohanrufe und Hasskommentare im Internet häufig vorkommen, sind gezielte Sachbeschädigungen und Angriffe auf Personen seltener. Ziel der nächsten Seiten ist es, Sie über Handlungsmöglichkeiten aufzuklären, die Ihnen auch in diesen Fällen zur Verfügung stehen.

Verhalten bei Einschüchterungsversuchen und Drohungen

Wenn Sie Drohungen – egal welcher Art – erhalten, ist es wichtig, zunächst folgende Schritte einzuleiten: 

  • Suchen Sie eine Beratungsstelle auf. Neben Informationen, Beratung und Begleitung erhalten Sie auch psychologische Unterstützung.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob der Vorfall strafrechtlich relevant ist, können Sie ihn zur Anzeige bringen. Ob es zu einer Verfolgung der Anzeige kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
  • Melden Sie den Vorfall bei staatlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Dokumentationsstellen, z. B. dem Fachbereich Weltanschauungsfragen (rechts@waberatung.de), der Fachstelle für Demokratie in München oder beim Verein Before in München.
  • Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich ist. 

Als präventive Maßnahmen und unmittelbare Reaktion auf Drohungen und Einschüchterungsversuche empfehlen wir außerdem:

  • Schützen Sie Ihre private Telefonnummer: Überlegen Sie genau, wann und wo Sie Ihre Nummer öffentlich machen wollen. Bitten Sie Personen, denen Sie Ihre Nummer anvertrauen, diese nicht an Dritte weiterzugeben.
    Denken Sie daran, dass Ihr privates Telefon vielleicht Ihre Rufnummer übermittelt. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, diese Funktion für einen Anruf oder generell zu unterdrücken.
    (so genannte CLIR - Funktion: Calling Line Identification Restriction oder beim Mobile-Telefon die Sonderfunktion #31#).
  • Verhalten bei Drohanrufen: Holen Sie andere Personen dazu und stellen Sie den Lautsprecher an, so dass andere den Anruf bezeugen können. Dokumentieren Sie den Anruf. Wenn Sie alles Wichtige notiert haben, legen Sie auf. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein. Ein Mitschnitt wäre grundsätzlich nur erlaubt, wenn Sie den Anrufer darüber klar und deutlich informieren. Insofern ist es sinnvoller, Anrufe nicht direkt anzunehmen, sondern einen Anrufbeantworter dazwischen zu schalten. Erhalten Sie wiederholte Drohanrufe, fragen Sie bei Ihrem Telekommunikationsanbieter nach einer Fangschaltung.
  • Umgang mit Drohbriefen und unaufgefordert zugeschickte Päckchen: Sichern Sie verdächtige Post, ohne mögliche Spuren zu verwischen und ohne eigene Spuren zu hinterlassen, indem Sie die Post nur mit einem Tuch oder Handschuhen anfassen. Öffnen Sie die Zusendung gegebenenfalls gar nicht. Bewahren Sie Drohbriefe, Mails oder andere Unterlagen und Gegenstände auf!
  • Umgang mit Anfeindungen und Bedrohungen im Internet: Bei öffentlichen Internetauftritten sollten möglichst wenige persönliche Informationen über Mitglieder oder Beteiligte veröffentlicht werden. Bei Social-Media-Auftritten sollten Sie gut überlegen, ob Sie die Kommentarfunktion aktiviert lassen. Wenn Sie sich für eine Kommentarfunktion entscheiden, sollten Sie verantwortliche Personen für die Moderation der Kommentarspalte festlegen und/oder die Kommentare vor Veröffentlichung prüfen.
  • Vorkehrungen bei privaten sozialen Netzwerken und Mailadressen: Verzichten Sie darauf, private Telefonnummern, Mailadressen, Anschriften etc. im Internet öffentlich zu machen. Überlegen Sie sich genau, wem Sie Ihre private Mailadresse geben. Überlegen Sie auch, welche Privatbilder und Details Sie in sozialen Netzwerken zugänglich machen und überarbeiten Sie ggf. Ihre Privatsphäre-Einstellungen.
  • Umgang mit unerwünschten Postings, Tweets und Kommentaren in sozialen Medien: Sichern Sie den unerwünschten Kommentar, indem Sie einen Screenshot oder ein Foto erstellen. Setzen Sie den Social-Media-Anbieter über den unerwünschten Kommentar in Kenntnis (z. B. bei Facebook über den „Melden“-Button).

Sachbeschädigung von Privatbesitz, Wohn-, Vereins- oder Gruppenräumen

Räume und Büros von Vereinen und Initiativen werden immer wieder Angriffsziel von Rechtsextremen. Es kommt zu Sachbeschädigungen wie z. B. zerstörte Briefkästen oder Fensterscheiben. Wenn Sie eine Sachbeschädigung feststellen, gilt zuerst: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Wenn Sie die Sachbeschädigung zur Anzeige bringen und einen rechtsextremen Hintergrund vermuten, weisen Sie die Polizei darauf hin. Darüber hinaus haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Prävention: 

  • Schützen Sie private Adressen: Überlegen Sie genau, wem Sie Ihre Adresse geben. Bitten Sie Menschen, denen Sie Ihre Adresse anvertrauen, diese nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Ergreifen Sie niedrigschwellige präventive Maßnahmen: Prüfen Sie Möglichkeiten, einen Türspion, eine Kamera oder eine Vorhängekette zu installieren. Achten Sie darauf, dass Fluchtwege frei sind. Installieren Sie Alarmlampen und Sirenen, die im Notfall von anwesenden Personen ausgelöst werden können und potentielle Angreifer irritieren.
  • Ergreifen Sie u. U. kostspieligere präventive Maßnahmen: Montieren Sie Rollläden, Sicherheitsglas und/oder verschließbare Fensterriegel. Montieren Sie Zusatzschlösser und/oder Türriegel an den Türen. Installieren Sie eine Überwachungskamera im Eingangsbereich. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen zur Sicherheitstechnischen Prävention (https://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/technik/index.html)

Beachten Sie außerdem folgendes, wenn Sie eine Sachbeschädigung feststellen:

  • Dokumentieren Sie die Folgen der Sachbeschädigung: Fotografieren und/oder filmen Sie die Sachbeschädigung und versuchen Sie, wenn Sie die Sachbeschädigung sofort zur Anzeige bringen wollen, bis zum Eintreffen der Polizei nichts zu verändern. Bewahren Sie zerstörte Gegenstände auf.
  • Stellen Sie Strafanzeige über eine andere ladungsfähige Adresse: Eine ladungsfähige Adresse ist eine real existierende Adresse, über die die Person erreicht werden kann. Dies sollte möglichst nicht ihrer Privatadresse entsprechen, da Verdächtige Akteneinsicht beantragen und so ihre Adresse herausfinden könnten.
  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt! Sie können sich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nehmen, vielleicht ist es aber auch sinnvoll, einen Anwalt zu wählen, der erfahren ist im Umgang mit radikalen bzw. extremen Gruppierungen und Personen. Der Fachbereich Weltanschauungsfragen ist selbstverständlich bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand behilflich.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung und ggf. die Hausverwaltung.

Gezielte körperliche Angriffe auf Personen

Meistens kommt es zu gezielten körperlichen Angriffen durch Rechtsextreme, wenn Personen alleine unterwegs sind. Es handelt sich dabei um geplante Angriffe, die über einen längeren Zeitraum vorbereitet wurden. In der Regel haben gezielte körperliche Angriffe einen Vorlauf. Personen werden von Tätern gezielt ausgewählt, weil sie sich z. B. offen gegen Rechtsextremismus positioniert haben. Wenn Sie bereits häufiger oder über einen längeren Zeitraum Drohungen aus dem rechten Milieu ausgesetzt waren, ist es sinnvoll, einige präventive Maßnahmen zu Ihrem Schutz zu ergreifen. Achten Sie insbesondere auf Warnsignale. Es kann sein, dass Rechtsextreme Sie einige Tage vorher beobachten. Informieren Sie die Polizei, wenn Sie Warnsignale wahrnehmen.Werden Sie sich Ihrer Routinen bewusst, z.B. Tagesablauf und Routen, und ändern Sie diese. Seien Sie wachsamer auf Strecken, die Sie häufiger nehmen. Behalten Sie Ihre Umgebung im Auge.

Ressourcen für Opfer rechtsextremer Gewalt

Wenn Sie Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Polizeipräsidien unterhalten Verbindungsstellen und Kontaktbeamte für extremistische Gewalt, die auch präventiv informiert werden sollten – z. B. wenn ein Auftreten rechtsextremer Störer auf Ihrer Veranstaltung zu erwarten ist. Als kirchlicher Mitarbeiter oder ehrenamtlicher Veranstalter im Auftrag der Kirche stehen Ihnen kirchliche Ressourcen (z. B. auch rechtliche Unterstützung) zur Verfügung. Wenden Sie sich für weitere Informationen und Unterstützung an den Fachbereich Weltanschauungsfragen, Ressort Grundsatzfragen und Strategien, bei der Erzdiözese München und Freising (auch verschlüsselte Kontaktaufnahme möglich).

Der Fachbereich Weltanschauungsfragen der Erzdiözese München und Freising stellt Informationen zur Verfügung, berät bei Fragen und Problemen und hilft bei der konkreten rechtlichen Einordnung, auch durch Vermittlung einer versierten Rechtsberatung. Kontaktieren Sie den Fachbereich hierfür unter rechts@waberatung.de.

Wenden Sie sich an Informations- und Opferberatungsstellen. Eine Liste einschlägiger Organisationen finden Sie hier.

 

Fachbereich Weltanschauungsfragen
Dachauer Str. 5
Tel: +49 (0)89 5458130

Rechts@waberatung.de (spezielle Email-Adresse)
oder
info@weltanschauungsfragen.de (allgemeine Email-Adresse)
 
Wir empfehlen und weisen ausdrücklich hin auf die Möglichkeit der vertraulichen und anonym-verschlüsselten Kontaktaufnahme unter: https://www.weltanschauungsberatung.de/

 

Literatur und Quellen:

Bundesamt für Justiz (2019): Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/, zuletzt geprüft am 27.08.2019.

Heigl, Miriam (2014): Veranstaltungsstörungen durch die extreme Rechte … und was dagegen hilft. Ein Wegweiser der Landeshauptstadt München für Veranstalterinnen und Veranstalter. Hg. v. Fachstelle gegen Rechtsextremismus. Landeshauptstadt München. Online verfügbar unter https://www.lks-bayern.de/fileadmin/user_upload/user_upload/beratung/fuer_unternehmen_verbaende_und_vereine/Veranstaltungssto__rungen_durch_die_extreme_Rechte.pdf, zuletzt geprüft am 27.08.2019.

Hünecke, Silke; Klose, Bianca; Trube, Michael (2017): Wachsam sein! Zum Umgang mit rechten und rechtsextremen Einschüchterungsversuchen und Bedrohungen. Eine Handreichung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR). Hg. v. Verein für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V. und Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. Online verfügbar unter https://www.mbr-berlin.de/wp-content/uploads/2017/03/mbr_broschuere_wachsamsein_Web_klein.pdf, zuletzt geprüft am 27.08.2019.

Kreisjugendring München-Stadt; Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (Hg.) (2019): Recht gegen Rechts. Online verfügbar unter https://www.recht-gegen-rechts.de/infos-vor-ort/infos-vor-ort-bayernweit.html, zuletzt aktualisiert am 01.08.2018, zuletzt geprüft am 27.08.2019.

 

Weiterführende Literatur und Unterrichtsmaterialien

Boehnke, Lukas; Thran, Malte; Wunderwald, Jacob (Hg.) (2018): Rechtspopulismus Im Fokus. Theoretische und praktische Herausforderungen für die politische Bildung. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. Wiesbaden: Springer VS (Research).

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (2020): Impulse für den Umgang mit Rechtspopulismus im kirchlichen Raum. Online verfügbar unter https://bagkr.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschur_bagkr_rechtspopulismus_web.pdf, zuletzt geprüft am 09.03.2021.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (2020): Einsprüche. Studien zur Vereinnahmung von Theologie durch die extreme Rechte. Eine Reihe der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (1). Online verfügbar unter https://bagkr.de/wp-content/uploads/2020/12/Broschu%CC%88re_Einspruch_web_final.pdf, zuletzt geprüft am 09.03.2021.

Glaser, Stefan; Pfeiffer, Thomas (2009): Erlebniswelt Rechtsextremismus: Menschenverachtung mit Unterhaltungswert; Hintergründe - Methoden - Praxis der Prävention. 2. Aufl. Schwalbach/Ts: Wochenschau-Verl.

Gießelmann, Bente; Heun, Robin; Kerst, Benjamin; Suermann, Lenard; Virchow, Fabian (Hg.) (2016): Handwörterbuch rechtsextremer Kampfbegriffe. Schwalbach: Wochenschau Verlag.

Müller, Jan-Werner (2017): Was ist Populismus? Ein Essay. Originalausgabe, 5. Auflage 2017. Berlin: Suhrkamp (Edition Suhrkamp Sonderdruck).

Niehr, Thomas; Reissen-Kosch, Jana (2018): Volkes Stimme? Zur Sprache des Rechtspopulismus. Berlin: Dudenverlag.

Salzborn, Samuel (2018): Rechtsextremismus: Erscheinungsformen und Erklärungsansätze. 3. Aufl. Baden-Baden: Nomos (Studienkurs Politikwissenschaft).

Strube, Sonja Angelika (2015): Rechtsextremismus als Herausforderung für die Theologie. Freiburg: Herder.

 

A. Hoerlin / A. Seegers  07/2020